Abrechnung Spitalaufenthalt
Frage:
Ich war mit meinem 7-jährigen Kind notfallmässig im Spital. Dort haben die Ärzte Marco untersucht und aufgrund ihrer Befunde und entsprechenden Diagnose haben sie ihn an ein grösseres Spital überwiesen. Sie haben in dort für eine Nacht dabehalten.
Nun habe ich die Abrechnung des ersten Spitals erhalten und konnte es kaum glauben, als ich feststellte, dass das Spital für die knapp 2 Stunden, die ich mit meinem Sohn dort war, den Tarif "stationär" verrechnet haben.
Antwort:
Unabhängig wie lange, ob eine Stunde oder 12 Stunden, darf ein Spital den stationären Tarif verrechnen, wenn die betroffene Person in ein anderes Spital verlegt wird. Im Art. 3, lit c der VKL des Krankenversicherungsgesetzes wird beschrieben, dass als stationäre Aufenthalte gelten, wenn die betroffene Person von einem Spital in ein anderes Spital überwiesen wurde. Das war in Ihrem Fall so. Die Abrechnung ist somit korrekt.
Das gleiche gilt zum Beispiel auch für Überweisungen von einem Geburtshaus ins Spital.