Arztrechnungen

Frage:
Ich habe auf der Rechnung, die ich von der Ärztin erhalten habe, die Position 00.2210, konsiliarische Beratung durch den Facharzt vorgefunden. Dabei hat sie 20 Minuten länger, als die Konsultation bei ihr gedauert hat, verrechnet. Muss ich diese Rechnung wirklich so bezahlen?

Antwort:
Seit 2004 werden die Leistungen nach Tarmed abgerechnet. Die einzelnen Positionen bestehen aus Zeit- und Einzelleistungstarifen (Pauschaltarife bestehen vorläufig nur im stationären Bereich). Um die Position 00.2210, konsiliarische Beratung, in Rechnung stellen zu dürfen, ist die Zuweisung durch einen Arzt, in der Regel den Hausarzt, an eine Spezialärztin sowie die Erstellung eines Berichtes zuhanden des überweisenden Arztes zwingende Voraussetzung. Es dürfen maximal 120 Minuten für ein Konsilium inkl. Aktenstudium und Erstellung des Berichts verrechnet werden. Die Pos. 00.2110 beinhaltet also nicht nur den Zeitaufwand, während dem der Patient/ die Patientin bei der Ärztin war.
Für Patienten ist der verrechnete Zeitaufwand manchmal mangels detaillierter Kenntnis des Abrechnungssystem Tarmed nicht nachvollziehbar, insbesondere wenn diese nicht mit der effektiven Anwesenheit bei der Konsultation übereinstimmen. Dennoch findet die Patientenstelle eine Kontrolle der Rechnungen durch die Patienten wichtig.

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