Ausserkantonal im Spital
Frage:
Überall liest man, dass ab Januar 2012 für stationäre Behandlungen sogenannte Fallpauschalen eingeführt werden. Das heisst, dass unabhängig von den Anzahl Tagen, die ich im Spital verbringen muss, die Behandlung überall gleich viel kostet. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich nun meine Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz kündigen kann?
Antwort:
Auch wenn im Januar 2012 die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen in allen Spitälern eingeführt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kosten in allen Kantonen gleich hoch ausfallen werden.
Wenn Sie sich nun entscheiden, sich in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln zu lassen und dort eine höhere Fallkostenpauschale in Rechnung gestellt wird, müssen Sie die Differenz selber bezahlen, wenn Sie nicht über die Zusatzversicherung "allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz" verfügen.
Ich rate Ihnen deshalb, mit einer allfälligen Kündigung (Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen ist der 30. September) das kommende Jahr noch abzuwarten, bis die Fallpauschalen bekannt sind. Erst dann kann das finanzielle Risiko abgeschätzt werden, das Sie zu tragen hätten, wenn Sie auf die Zusatzversicherung verzichten.