Entscheidungen in der Zeit von Corona - richtig oder falsch

Ein Bewohner, 81 Jahre, in einem Alters- und Pflegeheim hat hohes Fieber, hustet und ist im Delirium. Die Pflegende informiert die Angehörigen. Da es Abend ist, ist der Hausarzt nicht erreichbar. Der Dienstarzt wird gerufen. Nach erfolgter Untersuchung nimmt er Kontakt mit den Angehörigen auf. Er informiert, dass er beim Vater einen Verdacht auf Lungenentzündung festgestellt hat. Er äussert die Meinung, dass man ihn nicht mehr ins Spital verlegen soll. «Man soll diesen Mann sterben lassen». Damit waren die Angehörigen nicht einverstanden. Sie wünschten, dass der Vater ins Spital überwiesen wird, dies mit dem Wunsch ihn nicht mehr auf die Intensivpflegestation zu verlegen.

Im Spital wurde bei Herr M. eine Harnwegsinfektion mit beginnender Sepsis diagnostiziert. Sofort wurde mit einer Antibiotikatherapie begonnen. Der Covid-19 Test fiel negativ aus. Eine Lungenentzündung konnte nicht festgestellt werden.

Der Patient erholte sich langsam wieder. Nach einer Woche Spitalaufenthalt konnte Herr M. wieder ins Alters- und Pflegeheim zurückverlegt werden. Für die Angehörigen war diese Situation sehr herausfordernd. Seit dem 16. März 2020 haben sie ihren Vater nicht mehr gesehen. Persönlich am Telefon mit ihm zu sprechen war nicht einfach. Von Seite Pflege wurde ihnen immer wieder versichert, dass es ihm gut gehe. Die Angehörigen sind sehr froh, dass sie entschieden haben, den Vater nicht sterben zu lassen. Sie freuen sich, ihn wieder zu sehen, sobald das Besuchsverbot aufgehoben wird.

 

Seit mehreren Jahren wohnt ein Ehepaar im Altersheim, der Mann ist gesundheitlich angeschlagen, die Frau ist noch unternehmungslustig und unternimmt Spaziergänge in der näheren Umgebung. Sie erhalten oft Besuch von ihrem Sohn und ihrer Tochter. Auch die bereits erwachsenen Enkelkinder sehen sie regelmässig. Die Gesundheit des Mannes verschlechterte sich. Aufgrund der momentanen Situation durfte ihn ausser seiner Frau niemand sehen oder besuchen kommen. Nun ist er verstorben.

Die Enkelin ruft auf der Ombudsstelle an, weil ihre Mutter und ihr Onkel gerne mit ihrer Grossmutter persönlich die Details für die Abdankung besprechen wollten. Die Pflegedienstleitung meinte, dass dies auch per Telefon möglich sei, da sie niemanden ins Heim lassen dürfen. Die Enkelin versteht dies nicht, es sollte doch möglich sein, sich draussen mit den geltenden Abstandsregeln und Hygienemassnahmen zu sehen. Vor allem ersetzt ein Telefonanruf kein persönliches Gespräch nach einem Todesfall. Gerne möchte sie wissen, was man in diesem Fall tun kann. Wir unterstützen sie, dass sie mit der Heimleitung in Kontakt aufnimmt, um die Situation zu klären.

Zurück