Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA)
Anhörung Kanton Aargau: Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA)
Ja - für die Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung
Die Patientenstelle AG/SO unterstützt einen einmaligen Finanzhilfebeitrag zugunsten des KSA in der Höhe von 240 Millionen Franken. Das KSA ist aufgrund seiner Grösse und seines Leistungsangebots unverzichtbar für die medizinische Grundversorgung der aargauischen Bevölkerung.
Nutzen des Finanzhilfebeitrags für die Aargauer Bevölkerung
Das KSA bietet, als einziges Endversorger-Spital im Kanton Aargau, Leistungen der medizinischen Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin an. Dieser umfassende Leistungskatalog stellt für die Patientinnen und Patienten einen qualitativ gute und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicher.
Patientinnen und Patienten schätzen und nutzen die wohnortsnahe Versorgung sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Bei stationären Behandlungen deckt das KSA rund einen Drittel des Gesamtbedarfs der Aargauer Bevölkerung ab.
Wenn das Dienstleistungsangebot des KSA wegfallen würde, müssten die Patientinnen und Patienten in den umliegenden inner- und ausserkantonalen Spitälern Behandlungen in Anspruch nehmen. Dies führt zu Nachteilen für die Aargauer Bevölkerung:
- Andere Spitäler werden weder kurz- noch mittelfristig über die notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen verfügen. Als Folge der knappen Kapazitäten sind lange Wartezeiten, qualitativ schlechtere Versorgung und Triagen nach Dringlichkeit zu erwarten.
- Bei einem medizinischen Notfall wäre die Versorgung nicht mehr innert nützlicher Frist gewährleistet.
- Für eine effiziente und nachhaltige Gesundheitsversorgung leisten Angehörige einen wesentlichen Beitrag. Eine örtliche Distanz der Patientin/des Patienten zum persönlichen Umfeld kann die Beteiligung der Angehörigen im Behandlungsprozess erschweren.
Die Kranlandschaft auf dem KSA-Areal weist darauf hin, das Neubauprojekt „Dreiklang“ nimmt Gestalt an. Die Dimensionen des Neubaus entsprechen dem erwarteten Bevölkerungswachstum und der Zunahme der älteren Menschen im Kanton Aargau. Eine zeitgemässe Infrastruktur ermöglicht einen effizienten Spitalbetrieb und sichert die Gesundheitsversorgung für die Menschen im Kanton.
Fazit: Ein Konkurs des KSA ist im Interesse der Patientinnen und Patienten zwingend abzuwenden.
Uneingeschränkte Finanzierungszusage
Die Patientenstelle AG/SO favorisiert eine uneingeschränkte Finanzierungszusage des Regierungsrats bis Mitte Januar 2023 gemäss Variante 1a. Diese hat entscheidende Vorteile wie Planungssicherheit, Stärkung auf dem Kapitalmarkt und Liquidität. Das Risiko einer erneuten Überschuldung ist geringer. Die Patientinnen und Patienten können auch zukünftig auf eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zählen.
Weitere Auskünfte: Cornelia Okle, Leiterin Patientenstelle AG/SO