Herausgabe Krankenakte

Immer wieder rufen bei uns Patienten an, die ihre Krankenakten von ihrem Arzt nicht erhalten und uns fragen, was sie tun können. Die Antwort liefert das Datenschutzgesetz. Patienten haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre Krankengeschichte zu verlangen. Falls das Vertrauensverhältnis zum Arzt nicht mehr vorhanden ist und die Patienten die Akten nicht persönlich abholen möchten, raten wir dazu, die Herausgabe der Kranken-Geschichte oder die Kopie dieser Akte mit einem eingeschriebenen Brief zu verlangen. Am besten legt man dem Auskunfts-Begehren die Kopie eines Ausweises bei. Der Arzt muss innert 30 Tagen antworten. Grundsätzlich hat diese Auskunft kostenlos zu erfolgen. Einzig, wenn dem Arzt ein aussergewöhnlich grosser Aufwand entsteht, dürfen die anfallenden Kosten verrechnet werden – allerdings nicht mehr als 300 Franken. Macht ein Arzt einen solchen Aufwand geltend, muss er ihn belegen können und den Patienten auf die anfallenden Kosten hinweisen. Eine pauschale Umtriebs-Entschädigung zu verrechnen, ist nicht gestattet.

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