Hilfe bei Herzstillstand
Alle angehenden Autofahrer und -fahrerinnen in der Schweiz sind seit einigen Jahren verpflichtet, einen Nothelferkurs zu besuchen. Dabei lernen sie unter anderem Erste Hilfemassnahmen bei einem Kreislaufstillstand. Dieser Kurs ist jedoch nicht nur für die Autofahrerinnen hilfreich, sondern er wäre auch für die breite Bevölkerung sinnvoll. Die Erstmassnahmen sind entscheidend für den gesundheitlichen Verlauf der betroffenen Person.
Bis 2010 wurde nach der A-B-C-Regel, A = Atemwege freimachen, B = Beatmung, C = Chest/Brustkorb (Herzmassage), vorgegangen. Aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse wurde dieses Vorgehen geändert. Es gilt nun die C-A-B-Regel. Die Herzmassage steht im Vordergrund und es sollte sofort damit begonnen werden (Herzmassage - Beatmung im Verhältnis 30 : 2). Falls keine Schulung in der Beatmung absolviert worden ist, soll auf diese gar verzichtet werden. Wichtiger ist, die Herzmassage ohne Unterbrechung durchzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.resuscitation.ch.