Informationen zu den Fallpauschalen

Die Fallpauschalen wurden kantonal zwischen den verschiedenen Beteiligten ausgehandelt. Deshalb gibt es bei den Fallpauschalen kantonale Unterschiede.

Wenn zum Beispiel nach einer Darmoperation keine Spitalbedürftigkeit mehr vorliegt, der Patient aber noch nicht in seine gewohnte Umgebung zurückkehren kann, können verschiedene, neue flankierende Massnahmen die  Übergangszeit bis zur Rückkehr nach Hause überbrücken. So wurden in diversen Pflegeheimen Plätze eingerichtet, um Patientinnen und Patienten vorübergehend aufzunehmen, bis sich ihr Gesundheitszustand soweit gebessert hat, dass sie wieder nach Hause gehen können.

Auch haben diverse öffentliche und private Spitex Organisationen aufgerüstet, um dem erwarteten Mehraufwand aufgrund der Einführung der Fallpauschalen gerecht werden zu können. Auch verschiedene Apotheken bieten neu einen Service an, indem sie Medikamente oder auch Verbandsmaterial nach Hause liefern.

Die Patientenstelle AG/SO empfiehlt allen Patienten und weiteren Beteiligten, dass sie sich rechtzeitig vor Spitalaustritt über die Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Finanzierung dieser Massnahmen nach dem Spitalaufenthalt informieren.

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