Kann der Patient Arzt- und Spitalrechnungen überprüfen?

Eine der Massnahme, welche der Bundesrat zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen fordert ist, dass die Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet werden den Patienten in jedem Fall eine Rechnungskopie zuzustellen, damit diese die Rechnung überhaupt überprüfen können. Das Gesetz sieht dies eigentlich schon heute vor, nur halten sich viele nicht daran, mit der Begründung, dass der administrative Aufwand zu gross sei.

Der Praxisalltag auf der Patientenstelle zeigt, dass eine Überprüfung nicht einfach ist. Oft stösst man bereits auf Widerstand, wenn man beim Leistungserbringer eine Rechnungskopie anfordert.

Hat man die Rechnungskopie dann in der Hand, ist diese für einen Laien meist unverständlich und kompliziert. Ist man nicht einverstanden mit einer Position, wenden sich die Patienten oft an ihre Krankenversicherung und fordern, dass eine Korrektur der Rechnung gemacht wird. Diese haben aber in der Regel die Überweisung an den Arzt bereits vorgenommen. Sie geben zur Antwort, dass die Rechnung formell korrekt sei, sie nichts unternehmen werden und weisen ihre Kunden an die Patientenstelle weiter. 

Als erstes prüfen wir die Rechnung. Wenn tatsächlich nicht erbrachte Leistungen enthalten sind, raten wir unseren Klienten zuerst das Gespräch mit dem betreffenden Arzt zu suchen. Wenn das nichts bringt und die Krankenversicherung an einer Klärung nicht interessiert ist, weil es sich um kleine Beträge handelt, ärgern sich unsere Klienten verständlicherweise sehr.

Übersetzungs-Tools wie Apps und «Lesehilfen» zu Rechnungsüberprüfungen konnten bis heute noch nicht überzeugen.

Ist eine Überprüfung von Spitalrechnungen einfacher?

Das ist in der Regel noch verwirrender. Hier muss man wissen, wie sich die Rechnung zusammensetzt. 45 % von dieser werden direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Diese stellt davon den Selbstbehalt von 10%, plus 15.00 Franken pro Spitaltag sowie der allfällige Franchiseanteil den Versicherten in Rechnung. 55% des Rechnungsbetrages wird dem Wohnkanton des Versicherten direkt in Rechnung gestellt. Die Spitäler rechnen mit sogenannten Fallpauschalen ab. Pauschalrechnungen sind für Patienten schwierig zu kontrollieren.

Noch schwieriger sieht es bei Patienten mit einer Spitalzusatzversicherung aus. Ein Fallbeispiel aus der Ärztezeitung und unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Rechnung vom zusatzversicherten im Vergleich zu einem grundversicherten Patienten doppelt so hoch ausfallen kann. Die Überprüfung einer solchen Spitalrechnung ist für einen Laien kaum möglich. Diverse Positionen, Materialien und Medikamente, welche nicht auf der Spezialitätenliste stehen u.a.m., werden einzeln abgerechnet. Dazu kommen noch die Arzthonorare.

Lohnt sich eine Spital-Zusatzversicherung?

Immer mehr Klienten fragen sich, ob eine Spital-Zusatzversicherung überhaupt noch sinnvoll ist. Das kann man nicht generell beantworten. Wir beraten unsere Klienten individuell. Wir raten auf jeden Fall die Versicherung «Spital allgemein ganze Schweiz» abzuschliessen, bzw. zu behalten.

Susanna Mattenberger

Zurück