Konflikte

Der Anruf von Frau K. aus R. betrifft ihren über 50jährigen Bruder, welcher seit fünf Jahren in psychiatrischer Behandlung ist. Er hat schon mehrere Aufenthalte in einem Spital hinter sich, sein Zustand bessere sich jedoch laut ihr nicht. Sie ist nicht zufrieden mit der Ärztin, welche ihn behandelt. Ausserdem möchte sie, dass auch der Arbeitgeber von ihrem Bruder einbezogen wird, da er seinen Tätigkeiten, aufgrund der Erkrankung, nicht immer nachgehen kann.

Die Patientenstelle AG/SO teilt ihr mit, dass sie in diesem Fall nichts erreichen kann, da ihr Bruder voll urteilsfähig ist. Aus Datenschutzgründen wird sie auch von der behandelnden Ärztin keine Auskunft erhalten. Frau K. bedankt sich für das Gespräch, sie hat nun die Bestätigung erhalten, dass sie nichts weiter tun kann als ihrem Bruder weiterhin beizustehen.

 

Der betagte Vater von Frau F. ist gestürzt und hat sich das Steissbein gebrochen und eine Platzwunde am Kopf erlitten. Er wurde ins Spital eingeliefert, wo er nach sechs Tagen wieder austreten musste, obwohl es ihm nicht gut ging. Er wohnt in einer Alterswohnung und die Spitex kommt regelmässig vorbei. In der Nacht nach dem Spitalaustritt hat er sich selbst den Urin-Katheder gezogen, woraufhin die Spitex die Ambulanz rief und er wieder ins Spital eingeliefert wurde. Frau F. ist nun nicht bereit, die Rechnung für den Notfalltransport zu bezahlen. Sie ist der Meinung, dass das Spital ihren Vater viel zu früh entlassen hat.

Die Patientenstelle AG/SO rät in diesen Fällen immer, sich zuerst mit dem Rechtsdienst oder dem Beschwerdemanagement des Spitals in Verbindung zu setzen, damit der Konflikt gelöst werden kann. Wenn keine Einigung gefunden wird, können sich die betroffenen Personen gerne wieder an die Patientenstelle wenden.

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