Krankenmobilienmagazine
Dies ist nicht nur auf die demographische Entwicklung und der damit verbundenen zunehmenden Überalterung zurückzuführen, sondern auch auf den Fortschritt im Bereich der Medizin und den damit zusammenhängenden medikamentösen, operativen und therapeutischen Massnahmen und Möglichkeiten.
Gesunde wie auch Kranke greifen zur Erhaltung ihrer grösstmöglichen Selbstständigkeit und Mobilität auf das Angebot von Hilfsmitteln zurück. Das hat dazu geführt, dass viele verschiedene, teurere und weniger teure Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
Das Alter der Hilfsmittel-BezügerInnen und die Art des Hilfsmittels bestimmen, welche Sozialversicherung für eine Kostenübernahme zuständig ist. Bevor ein Hilfsmittel jedoch gekauft oder gemietet wird, sollte unbedingt die Kostenfrage geklärt werden. Sowohl die Invaliden- als auch Krankenversicherung beurteilen ihre Zahlungspflicht nach Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Nicht jedes Hilfsmittel erfüllt diese Voraussetzung respektive nicht jeder gesundheitliche Zustand berechtigt zu einer Rückerstattung der Kosten. Die Höhe des Beitrags ist für jedes Hilfsmittel festgelegt. Wird ein teureres Model in Auftrag gegeben, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies ist in der Regel der Patient, die Patientin. Selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, ist das keine Garantie für eine vollständige Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen.
Wir empfehlen Ihnen:
Lassen Sie sich beraten, welche Hilfsmittel für Sie angezeigt sind. Lassen Sie sich nicht zu einem Kauf drängen, schon gar nicht, bevor die Kostenübernahme mit der Versicherung geklärt ist.
Angebote und Beratung finden Sie unter: www.sahb.ch, www.bimeda.ch, www.hilfsmittelmarkt.ch, bei Krankenmobilienmagazinen (siehe Telefonverzeichnis) oder bei der Spitex.