Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen nicht verpassen!
Bei den Zusatzversicherungen, die bei der Krankenkasse abgeschlossen werden können, ist die Kündigungsfrist der 30. September des Kalenderjahres. Ausnahmen gibt es bei Prämienerhöhungen.
Haben Sie daran gedacht, Ihren Versicherungsstatus zu überprüfen und allfällige Kündigungen oder Anpassungen der Police wie Franchisen etc. Ihrer Versicherung mitzuteilen? Was vielen Personen nicht bekannt ist: Auch die Versicherung „Allgemeine Schweiz“ gehört zum Beispiel zu den Zusatzversicherungen.