Mehr Selbstbehalt für Originalpräparate

Neu gelten 40% Selbstbehalt für gewisse Originalpräparate

Die Kostenbeteiligung für Medikamente (Selbstbehalt) liegt aktuell bei 10% für Beträge, die über die Franchise hinausgehen. Bei Originalmedikamenten, für die ein gleichwertiges Generikum oder Biosimilars zur Verfügung steht, müssen Patientinnen und Patienten seit dem 1. Januar 2024 ein erhöhter Selbstbehalt von neu 40% bezahlen (anstatt der bisherigen 20%). Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin oder Ihrem Apotheker / Ihrer Apothekerin beraten. Mit der Wahl eines Generikums oder Biosimilars anstelle eines Originalpräparates sparen Sie dank tieferem Medikamentenpreis und geringerem Selbstbehalt. Zudem helfen Sie mit, die hohen Kosten im Schweizer Gesundheitswesen zu verringern. Swissmedic prüft alle Medikamente, auch Generika, auf ihre Wirksamkeit.

In der Mitteilung vom 5. Januar 2024 betont das Bundesamt für Gesundheit: «Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe des günstigeren Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden.»[1] Neu muss gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) das entsprechende Präparat «nachweisbar aus medizinischen Gründen» verschrieben werden [2].

Im Internet lassen sich die Preise und die alternativen Generika für ein Originalpräparat leicht nachschauen: www.mymedi.ch

[1] https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-05-01-2024.html

[2] Artikel 38a Absatz 7 KLV SR 832.112.31

 

Kurz erklärt:

Generika

Ein neues Medikament erhält ein Patentschutz. Damit kann der Hersteller die Kosten für Entwicklung und Forschung decken. Sobald der Patentschutz abgelaufen ist, dürfen andere Hersteller Generika erstellen.

Generika sind Nachahmerprodukte von chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln. Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform wie Tablette oder Sirup sind gleich – aber der Preis des Medikaments ist tiefer.

Was sind Biosimilars?

Ebenfalls günstiger sind Biosimilars. Das sind Nachahmerpräparate von biotech­nologisch hergestellten Arzneimitteln. Diese werden mit Hilfe gentechnisch veränderter lebenden Organismen hergestellt. Das können z.B. Hefe, Bakterien oder tierische Zellen sein. Biosimilars sind dem Originalmedikament möglichst ähnlich, aber nie gleich.

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