MRI-Untersuchung verweigert
Frau L. erleidet einen Bandscheibenvorfall. Sie behandelt sich zu Beginn erfolgreich mit Hausmitteln. Sie ist fast schmerzfrei, als sie einen Rückfall erleidet und ihren Hausarzt aufsucht. Sie verlangt eine Überweisung an einen Spezialisten oder eine MRI-Untersuchung. Der Hausarzt ist nicht bereit eine Überweisung oder eine vertiefte Untersuchung zu veranlassen. Er schlägt Frau L. hingegen vor, die Schmerzen mit einer Spritze zu behandeln. Sie ist damit einverstanden und erhält die Injektion. Leider schlägt die Behandlung nicht an, so dass Frau L. doch noch zur Weiterbehandlung überwiesen werden muss. Frau L. wendet sich an die Patientenstelle, weil sie der Meinung ist, dass durch das Zögern des Hausarztes wertvolle Zeit verloren gegangen ist.
Die Abklärungen der Patientenstelle zeigen jedoch, dass der Arzt sowohl die Untersuchung korrekt durchführte, als auch die Überweisung an den Spezialisten zum richtigen Zeitpunkt veranlasste. Wenn sich eine Massnahme oder Entscheidung aus der aktuellen Situation begründen lässt und dem medizinischen Wissenstand entspricht, handelt es sich nicht um eine Fehlbehandlung. Einen Fehler hätte das späte Veranlassen der MRI-Untersuchung nur dargestellt, wenn Frau L. von Anfang an ein Verdachtsbefund vorgelegen hätte, der nur damit abzuklären gewesen wäre.
Die Patientenstelle AG/SO empfiehlt ihren Klienten stets, das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Sie kennen ihre Patienten und Patientinnen am besten. Einige Missverständnisse können so geklärt werden. Wenn der Hausarzt nicht auf Ihre Anliegen eingeht, unterstützt Sie die Patientenstelle AG/SO gerne. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört, ist ein Wechsel sinnvoll, allerdings wegen dem Hausarzt-Mangel oft nicht möglich.