Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung wäre hier hilfreich gewesen

Marianne F. erlitt in den Ferien im Ausland einen Hirnschlag. Nach der medizinischen Erstversorgung wurde sie für die Weiterbehandlung in die Schweiz transportiert. Die behandelnden Ärzte legten für die Ernährung der Patientin eine Bauchsonde, da sie der Ansicht waren, sie würde sich wieder erholen. Leider war dies nicht der Fall. Die Frau liegt nun schon seit 2 Jahren im Wachkoma in einem Pflegeheim.

Der Ehemann setzte sich mit der Patientenstelle in Verbindung, weil er das Absetzen der künstlichen Ernährung erreichen wollte, bislang aber beim Heimarzt auf keinerlei Verständnis gestossen ist. Marianne F. hatte zwar einmal während einer Fernsehsendung über Patientinnen im Koma geäussert, dass sie so nicht leben möchte, aber eine klare Erklärung hatte sie Ihren Angehörigen gegenüber nie abgegeben. Es lag auch keine Patientenverfügung vor. Der Ehemann konnte gegenüber den Ärzten nicht glaubhaft darlegen, dass seine Frau keinesfalls lebensverlängernde Massnahmen wünschen würde.

In der Schweiz gibt es wenig Literatur und kaum ein Gerichtsurteil zu dieser Thematik. In der Literatur wird auf ein Gerichtsurteil in Deutschland verwiesen, in dem ein solches Begehren abschlägig beurteilt worden ist. Es bestünde die Möglichkeit, mittels eines Gerichtsbeschlusses die Beendigung der künstlichen Ernährung zu erwirken. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist jedoch ungewiss und das Verfahren kann lange dauern, wenn mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen werden müssen. Dies kann mit hohen Kosten verbunden sein.

Unser Rat: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Patientenverfügung und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihren Willen.

Zurück