Patientenverfügung wichtiger denn je
Die Patientenverfügung der Patientenstelle AG/SO ist kurz, enthält aber alle wesentlichen Anordnungen und ist gut verständlich. Sie hat genügend Platz für persönliche Ergänzungen. Gegen einen Aufpreis von einem Franken kann man eine Zusatzkarte mitbestellen, welche in der Brieftasche aufbewahrt werden kann. Sie können die Patientenverfügung auf unserer Homepage bestellen, indem sie auf Dienstleistung und Auswählen und Bestellen drücken. Sobald die Bestellung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre Patientenverfügung per Post zugeschickt.
Patientinnen und Patienten können selber entscheiden, wie sie behandelt werden möchten. So steht es im Gesetz. Kann sich eine Person aber aufgrund ihrer Beschwerden nicht mehr selber äussern, müssen ihre nächsten Angehörigen zusammen mit den Ärzten entscheiden, welche Behandlungen sinnvoll sind. Ist der Patientenwille nicht klar, sind solche Entscheide für Angehörige und Ärzte eine grosse Belastung. In einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten ihre Behandlungswünsche festhalten. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Erstellen oder Ausfüllen einer Patientenverfügung.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, sollten Sie sich selber nicht äussern können. Sie können in einer Patientenverfügung zudem eine Person bestimmen, die an Ihrer Stelle über weitere medizinische Massnahmen entscheiden soll.
Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?
Eine Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn ein Patient zum Beispiel nach einem Unfall, wegen eines Schocks, wegen fortschreitender Demenz oder einer psychischen Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht urteilfähig und damit nicht entscheidungsfähig ist.
Wie muss ich eine Patientenverfügung erstellen?
Sie muss schriftlich verfasst, mit Datum versehen und von Hand unterschrieben sein.
Muss ich überhaupt eine Patientenverfügung haben?
Nein. Niemand kann gezwungen werden, eine Patientenverfügung zu verfassen. Liegt keine Patientenverfügung vor, so entscheiden gemäss Gesetz die nächsten Angehörigen (siehe Kasten) über die weiteren medizinischen Behandlungsschritte oder die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) setzt eine Vertretung als Beistand ein.
Für wen ist es ratsam, eine Patientenverfügung zu erstellen?
Grundsätzlich kann eine Patientenverfügung für jede Person sinnvoll sein. Besonders zu empfehlen ist eine Patientenverfügung für nicht verheiratete Paare, die nicht zusammenleben. Wenn sie sich in einer Patientenverfügung nicht gegenseitig als Vertretung einsetzen, müssten andere Personen entscheiden. Eine Patientenverfügung kann sinnvoll sein, wenn die Angehörigen weit weg leben, schwer erreichbar sind, wenn Sie Ihre Angehörigen nicht mit schwierigen Entscheidungen belasten möchten oder ihnen nicht vertrauen.
Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Behalten Sie das Original Ihrer Patientenverfügung zu Hause an einem leicht zugänglichen Ort auf. Geben Sie den vertretungsberechtigen Personen und Ihren behandelnden Ärzten eine Kopie. Es ist sinnvoll, in der Brieftasche eine Hinweiskarte mitzuführen, wo sich ihre Patientenverfügung befindet und an wen sich die Ärzte wenden sollen. Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung mit, wenn Sie in ein Spital eintreten oder auf eine riskante Reise gehen.
Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?
Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit mündlich widerrufen oder indem Sie die alte vernichten und eine neue Patientenverfügung erstellen. Teilen Sie den Widerruf allen Personen mit, die eine Kopie Ihrer Patientenverfügung haben.
Was geschieht, wenn meine Patientenverfügung nicht gefunden wird, wenn sie unklar ist oder Widersprüche enthält?
In diesem Fall müssten die Angehörigen über die weiteren Behandlungsschritte entscheiden oder die in der Patientenverfügung bezeichneten Personen als Vertreter des Patienten. Dabei haben sich diese Personen am mutmasslichen Willen des Patienten zu orientieren. Um solchen schwierigen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, vor einem Eingriff oder einer Behandlung mit dem Ärzteteam im Rahmen eines Aufklärungsgespräches zu besprechen, was bei Komplikationen zu tun wäre.
Wie lange gilt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum, sie ist ab Unterzeichnung grundsätzlich unbefristet gültig. Um Missverständnisse und Unklarheiten vorzubeugen, ist es ratsam, die Patientenverfügung alle zwei bis drei Jahre zu erneuern. Dazu genügt es, auf dem Formular das aktuelle Datum und die Unterschrift zu setzen. Ändert sich die Meinung des Patienten, verändert sich sein Gesundheitszustand oder steht ein Eingriff an, ist es ratsam, die Patientenverfügung zu überprüfen und zu aktualisieren.
Welches sind die häufigsten Probleme mit Patientenverfügungen?
Manchmal werden Patientenverfügungen nicht oder nicht rechtzeitig gefunden. Wenn eine Patientenverfügung mehrere Jahre alt ist und sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand des Patienten verändert hat, ist oftmals nicht klar, ob diese Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen des Patienten abbildet.
Weil die meisten Patientenverfügungen von medizinischen Laien ohne ärztliche Beratung und unabhängig von einer konkreten medizinischen Diagnose ausgefüllt werden, sind die darin enthaltenen Anordnungen manchmal unklar, widersprüchlich oder medizinisch nicht umsetzbar. Widersprüchlich wäre eine Verfügung, in der ein Patient «jede lebensverlängernde Massnahme ablehnt», jedoch reanimiert werden möchte.
Coronavirus und Patientenverfügung:
Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören, könnten Sie Ihre Patientenverfügung zum Beispiel folgendermassen ergänzen:
Sollte ich an einer Covid-19-Lungenentzündung leiden und die Verlegung auf eine Intensivstation zur Diskussion stehen, will ich, dass eine lebensverlängernde Behandlung unterlassen wird (insbesondere Beatmung oder Reanimation). Stattdessen sollen palliative Massnahmen durchgeführt werden.