Praxisaufgabe – Was passiert mit meiner Krankengeschichte?

Im Datenschutzgesetz und den kantonalen Gesundheitsgesetzen ist vorgeschrieben, dass Praxisärztinnen und -ärzte eine Krankengeschichte führen und diese, das gilt auch für bildgebende Dokumente wie Röntgenbilder CD, mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen. Sowohl die Krankengeschichte wie auch die bildgebenden Dokumente bleiben Eigentum der Patienten und Patientinnen. Sie bestimmen, was mit ihren besonders sensiblen Personendaten gemacht werden darf.

Gibt ein Arzt die Praxis auf, muss auf Grund der Aufbewahrungspflicht dafür gesorgt sein, dass die Akten geschützt vor nicht berechtigten Zugriffen gelagert werden. Sollte es dem Arzt selber nicht mehr möglich sein, dafür zu sorgen, geht die Pflicht an seine Erben über.

Bei Praxisaufgabe können die Unterlagen unter anderem in den selbst bewohnten Räumlichkeiten gelagert werden, auch bieten kantonale Ärztegesellschaften dafür Mietobjekte an.

In der Regel wird die Praxis einem Nachfolger übergeben. Dieser hat jedoch nicht automatisch das Einsichtsrecht in die durch seinen Vorgänger geführte Krankengeschichte eines Patienten. Die Akten müssen in der Praxis unter Verschluss aufbewahrt und dürfen erst nach Einwilligung des entsprechenden Patienten eingesehen werden.
Auf Wunsch des Patienten kann der Arzt die Unterlagen  auch einem nachfolgenden Arzt übergeben. Damit kann er sich von der Aufbewahrungspflicht entbinden lassen.

Schwierigkeiten treten vor allem dann auf, wenn ein Arzt ohne Nachfolgeregelung weg zieht. Es ist dann kaum mehr möglich, medizinische Informationen zu erhalten.

Da eine Praxisschliessung den Patienten nicht direkt mitgeteilt werden muss, wird aus praktischen Erwägungen oft ein Inserat in der örtlichen Tageszeitung mit dem Hinweis auf die Schliessung bzw. Übergabe publiziert.
Die Patientenstelle erachtet eine rechtzeitige Bekanntgabe der Schliessung einer Arztpraxis wie auch einer allfälligen Nachfolgeregelung als notwendig. Nur so haben die Betroffenen die Möglichkeit, zu entscheiden, wer ihre Krankengeschichte in Zukunft aufbewahren soll.

Zurück