Schmerzen im Unterkiefer
Herr G. aus S. verspürte eines Morgens pulsierende Schmerzen im Unterkiefer, welche er sich nicht erklären konnte. Er nahm eine Schmerztablette und rief in einem Zahnarztzentrum an, in der Hoffnung einen baldigen Termin zu erhalten. Diesen bekam er am gleichen Morgen. Nach der Röntgenkontrolle des Zahnes besprach der Zahnarzt das Ergebnis und zeigte Herr G. den zur Wurzelspitze hin ausgedehnten Abszess. Herr G. bat den Zahnarzt, den Zahn zu erhalten, worauf dieser die Wurzelbehandlung begann. Vier Tage später, bei der Nachkontrolle, war Herr G. schmerzfrei. Der Zahnarzt wollte jedoch noch abklären, ob der Nachbarzahn mitbeteiligt an den Schmerzen war. Er stellte fest, dass dieser Zahn kariös sei. Ohne Absprache mit Herr G. begann er mit der Aufbohrung des Zahnes, dabei kam es zu einer Via Falsa (seitliche Perforation des Zahnes). Dadurch steigt das Risiko, das die beiden nebeneinanderliegenden Zähne nicht erhalten werden können und im schlimmsten Fall gezogen werden müssten. Herr G. verliert das Vertrauen in den Zahnarzt und hat sich in Behandlung bei einem anderen Zahnarzt begeben. Durch die Nachbehandlungen sind ihm hohe Kosten entstanden. Herr G. wendet sich an die Patientenstelle, da er auch Monate später immer noch Schmerzen im Unterkiefer hat.
Die Patientenstelle beauftragt ihren Vertrauenszahnarzt mit der Abklärung des Falles. Dieser kommt zum Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Bei der ersten Wurzelbehandlung hat der behandelnde Zahnarzt eine erhöhte Beweglichkeit des Zahnes festgestellt und eine Schienung zur zusätzlichen Stabilisierung durchgeführt. Dies war jedoch eine Überbehandlung, ist doch der Zahn naturgemäss infolge Auflösung des Knochens an der Wurzelspitze durch einen Abszess beweglich. Auch wäre die Anästhesie unnötig gewesen, da der Nerv schon längere Zeit tot war. Zudem hat es der Zahnarzt unterlassen, eine Längenmessung des Wurzelkanals durchzuführen. Dadurch weiss man nicht, wie lang der Kanal ist und es kommt zu unterfüllten oder überfüllten Wurzelkanälen, was die Prognose des Zahnes verschlechtert. Das Röntgenbild bestätigt dann auch, dass der Zahn tatsächlich ein überfüllter Wurzelkanal aufwies. Zu diesem Zeitpunkt, beim Vorliegen eines Abszesses, einen Zahn mit Wurzelfüllung zu versorgen, stellt eine Fehlbehandlung dar. Der behandelte Nachbarzahn wies zudem keine Karies auf und wurde durch die unnötige und mangelhaft durchgeführte Wurzelbehandlung seitlich tief perforiert.
Aufgrund dieser Sachlage hat die Patientenstelle bei der Haftpflichtversicherung des Zahnarztes eine Schadenersatzforderung und eine Genugtuung für Herr G. gefordert. Die Haftpflichtversicherung hat ihrerseits auch ein Gutachten erstellen lassen. Auch dieser Gutachter kam zum Schluss, dass der vertrauenszahnärztlichen Beurteilung vonseiten der Patientenstelle bestätigt werden kann und eine zahnärztliche Fehlbehandlung in mehreren Punkten vorliegt. Herr G. aus S. erhält von der Haftpflichtversicherung des Zahnarztes eine höhere vierstellige Summe ausbezahlt, mit welcher er die Nachbehandlungen finanzieren kann.