Sicherer Umgang mit Medikamenten
Heidi W. leidet seit Jahren an Demenz. Der Facharzt verschrieb ihr mehrere Medikamente. Nun hat ihr Mann Bedenken zur Verträglichkeit und zu Wechselwirkungen der verschiedenen Medikamente. Heidi W. hat zunehmend grosse Blutdruck- und Pulsschwankungen, Schwindelanfälle mit erhöhtem Sturzrisiko und sie klagt über ein Stechen im Kopf.
Die Angehörigen vermuten einen Zusammenhang mit den Medikamenten. Als Vorsorgebeauftragte wendet sich die Tochter an den Facharzt. Dieser verwies sie weiter an den Hausarzt. Der Hausarzt sagt, er kenne jene spezifischen Medikamente nicht. Der Mann von Heidi W. erkundigt sich bei der Patientenstelle AG/SO nach einer Fachperson oder Fachstelle, die in der Lage ist, die Verträglichkeit und Wechselwirkungen der Medikamente zu prüfen.
Die Patientenstelle AG/SO empfiehlt den Angehörigen, die Medikamente und die gesundheitlichen Probleme von Heidi W. nochmals mit dem Hausarzt oder dem Facharzt zu besprechen. Patient*innen haben ein Recht auf verständliche und vollständige Informationen zu den verschriebenen Medikamenten.
Bei der Wahl des anzuwendenden Arzneimittels hat die Ärztin/der Arzt das zweckmässigste in der geeignetsten Dosierung anzuwenden. Dabei sind Fachinformationen relevant. Oft gibt es einen Ermessenspielraum. Dieser muss von der Ärztin/dem Arzt fachgerecht und bezogen auf die einzelne Patient*innensituation genutzt werden. Wenn die Ärztin/der Arzt keine Spezialkenntnisse hat oder auf solche zugreifen kann, sollte er mit der Patientin/dem Patienten zumindest das weitere Vorgehen oder den Beizug von Fachpersonen, beispielsweise der klinischen Pharmakologie, besprechen.
Im Weiteren wies die Patientenstelle AG/SO den Mann von Heidi W. auf die Broschüre «Sicherer Umgang mit Medikamenten» hin.
Herr W. kann seine Frau mit den Informationen der Patientenstelle AG/SO bei den gesundheitlichen Problemen unterstützen und sich für die bestmögliche Behandlung einsetzen.