Spritzen gegen die Schmerzen

Herr K. unterzieht sich zum wiederholten Male in einem Radiologischen Zentrum einer Schmerzbehandlung, bei welchem ihm mithilfe der Unterstützung des Computer-Tomographen Spritzen gegen die Schmerzen gezielt verabreicht werden. Nach einem dieser Eingriffe bekam er Tage später so heftige Schmerzen, dass er sich in die Notfallaufnahme eines Spitals begeben musste. Dort wurde er stationär aufgenommen und musste mehrere Tage behandelt werden. Nachdem die Rechnungen für den Krankenhausaufenthalt, die Nachkontrollen und die Behandlung eingetroffen sind, wendet er sich an die Patientenstelle, da er es nicht fair findet für etwas bezahlen zu müssen, was ihm solche starken Schmerzen und Probleme verursacht hat. Auch sei sein Gesundheitszustand heute aufgrund der Komplikationen schlechter als vor der Behandlung.

Die Patientenstelle nimmt mit dem Radiologischen Zentrum Kontakt auf, nachdem sie sich die Vollmacht von Herrn K. besorgt hat. Der behandelnde Arzt kann belegen, dass er immer auf die möglichen Komplikationen hingewiesen hat, sowohl in seinen Aufklärungsbögen, welche Herr K. vor jedem Eingriff unterschrieben hat, als auch mündlich vor jedem Eingriff. Die Behandlung wurde in exakt gleicher Form schon mehrere Male bei Herrn K. durchgeführt, mit teils besserem, teils schlechterem Ergebnis. Der Arzt hat nie eine Garantie auf vollständige Schmerzreduktion gegeben und Herrn K. zudem darauf hingewiesen, dass diese Art der Therapie in maximal 70-80% der Fälle erfolgreich ist. Wobei auch dieser Erfolg von diversen Faktoren abhängt. Da die Beschwerden von Herr K. multifaktoriell bedingt sind, erschwert sich ein Anschlagen der Therapie zusätzlich. Der Arzt ist nicht bereit, auf sein Honorar zu verzichten, da keine Fehlbehandlung sondern eine der möglichen Komplikationen dieser Therapie vorliegt. Dieser Arzt ist seiner Aufklärungspflicht mehrmals nachgekommen und hat auch auf die Erfolgsquote bei solchen Behandlungen hingewiesen. Herr K. kann nun dank den Nachforschungen der Patientenstelle akzeptieren, dass es eine Komplikation war und ist auf dem Wege der Besserung.

Ziel der Patientenstelle ist es, ein niederschwelliges Angebot im Bereich Gesundheitswesen anzubieten. Unsere Klientinnen und Klienten werden bei Problemen mit Ärzten, Zahnärzten, Spitälern und Sozialversicherungen kompetent beraten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Der finanzielle Aufwand soll für die Ratsuchenden zudem tragbar sein.

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