TARDOC und ambulante Pauschalen – was Patientinnen und Patienten jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue ambulante Arzttarif TARDOC. Viele Patientinnen und Patienten stellen seither fest: Die Arztrechnung sieht anders aus als früher.

Ein Tarif legt fest, wie medizinische Leistungen abgerechnet werden – etwa Untersuchungen, Gespräche oder kleinere Eingriffe. Das neue System besteht aus dem Einzelleistungskatalog TARDOC und ambulanten Pauschalen. Es umfasst rund 1370 Leistungen und 315 Pauschalen, die jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Ziel ist es, die ärztliche Arbeit genauer abzubilden. Neu wird deshalb auch der Aufwand vor und nach der Konsultation berücksichtigt, zum Beispiel für Aktenstudium, Berichte oder Dokumentation.

Das erklärt auch, warum auf der Rechnung manchmal mehr Zeit erscheint, als der Kontakt mit der Ärztin oder dem Arzt effektiv gedauert hat. Gerade wenn Patientinnen oder Patienten längere Zeit nicht in Behandlung waren, kann die Vor- und Nachbereitung mehr Zeit beanspruchen als das eigentliche Gespräch. Auch administrative Leistungen wie das Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen sowie das Verfassen von Berichten können verrechnet werden – und zwar zum Zeitpunkt der Bearbeitung, gegebenenfalls auch an einem Wochenende. Wichtig ist dabei: Alle verrechneten Leistungen müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Viele Leistungen erscheinen heute unter neuen Bezeichnungen oder in zusammengefasster Form. So kann auf der Rechnung statt mehrerer Einzelpositionen nur noch eine Sammelbezeichnung wie „Leistungen aus Haut/Weichteile“ stehen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass mehr verrechnet wird – häufig handelt es sich lediglich um eine andere Darstellung der erbrachten Leistungen.

Auch bei der Rechnungsstellung gibt es Neuerungen. Neu kann ein QR-Code-Blatt zur Rechnung gehören. Dieses enthält die Rechnung in elektronischer Form und erleichtert den Krankenkassen die Verarbeitung der Daten. Patientinnen und Patienten müssen den Code in der Regel nicht selbst scannen. Zudem kann eine vereinfachte Leistungsübersicht beigelegt sein. Trotzdem bleiben viele Tarifpositionen technisch formuliert und sind nicht immer leicht verständlich.

Wie werden Arztrechnungen zugestellt?

Heute werden Arztrechnungen meist im Tiers-Payant-System gestellt. Das bedeutet: Die Ärztin oder der Arzt sendet die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese prüft und bezahlt die Rechnung. Patientinnen und Patienten bezahlen nur ihre Kostenbeteiligung, also Franchise und Selbstbehalt. Sie erhalten dennoch eine Kopie der Rechnung – oft per Post, zunehmend auch digital, zum Beispiel per SMS-Link. Falls Sie keine Kopie erhalten, können Sie diese jederzeit bei Ihrer Arztpraxis anfordern.

Beim Tiers-Garant-System erhalten Patientinnen und Patienten die Rechnung direkt von der Praxis. Sie bezahlen diese zunächst selbst und reichen sie anschliessend – in der Regel zusammen mit dem QR-Code-Blatt – bei ihrer Krankenkasse ein. Der entsprechende Betrag wird danach zurückerstattet.

Die Einführung von TARDOC verläuft noch nicht überall reibungslos. In Arztpraxen und Spitälern kommt es teilweise zu Verzögerungen beim Versand von Rechnungen oder zu Rückweisungen durch Krankenkassen. Unklarheiten sind deshalb derzeit nicht ungewöhnlich.

Worauf sollten Patientinnen und Patienten achten? Entscheidend sind vor allem die wichtigsten Grundangaben:

  • Stimmen die persönlichen Angaben?
  • Passt das Behandlungsdatum?
  • Wurden die aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht?
  • Ist der Zeitaufwand ungefähr plausibel?

Wenn Ihnen etwas unklar ist, lohnt sich zunächst eine Rückfrage bei der Praxis. Oft lassen sich Missverständnisse rasch klären. Auch Ihre Krankenversicherung prüft Rechnungen auf formelle und tarifliche Richtigkeit. Die Patientenstelle unterstützt Sie ebenfalls dabei, Rechnungen zu verstehen und offene Fragen zu klären.

Denn auch mit einem neuen Tarif gilt: Patientinnen und Patienten sollen nachvollziehen können, wofür sie bezahlen.

Gilt TARDOC auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

TARDOC gilt nicht für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Diese arbeiten weiterhin mit einem eigenen Tarif. Je nach Behandlung kann es sich lohnen, die Angebote verschiedener Zahnarztpraxen zu vergleichen.

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