Unterlassene Behandlungsmöglichkeit
Die Nachkontrolle bei der behandelnden Ärztin zeigte, dass nach dem Eingriff ein Hämatom (Bluterguss) im Operationsgebiet entstanden ist. Der Erguss bildete sich zwar innert Frist wieder zurück, es entstand jedoch eine kleinere Öffnung zwischen Blase und Vagina, eine sogenannte vesikovagniale Fistel. Durch diese Öffnung trat unkontrollierbar Urin aus.
Die Entstehung eines Blutergusses und in der Folge einer Fistel gehört zu den bekannten Risiken bei einer Gebärmutterentfernung. Darüber ist die Patientin aufgeklärt worden. Die Rückbildung der Fistel geschieht in wenigen Fällen spontan. Oft ist eine chirurgische Revision notwendig.
Bevor jedoch operiert wird, sollte eine mögliche Spontanabheilung abgewartet werden. Dazu muss ein Blasenkatheter eingelegt werden. Ohne Katheter kann es kaum zu einer Spontanabheilung kommen. Im vorliegenden Fall wurde auf einen Katheter verzichtet.
Die Abklärungen der Patientenstelle AG/SO haben ergeben, dass die behandelnde Ärztin diese Therapie- möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen, geschweige denn Marianne U. darüber informiert hatte. Es konnte in der Folge erreicht werden, dass die Patientin für die entstandene Unbill und Belastung für die Zeit bis zur Operation eine Entschädigung erhielt.