Verbrennungen

Fritz H. musste sich einer Knieoperation unterziehen. Nach der Besprechung mit dem Anästhesisten hat er sich für eine Periduralanästhesie (Epiduralanästhesie) entschieden. Bei dieser Narkosevariante werden Medikamente in den Wirbelkanal gespritzt. Das führt zu einer Empfindungslosigkeit und Schmerzfreiheit unterhalb der Punktionsstelle. Zudem ist die aktive Beweglichkeit vorübergehend eingeschränkt. Unter diesen Voraussetzungen konnte das Knie des Patienten Fritz H. schmerzlos operiert werden.

Nach dem Eingriff hatte er das unangenehme Gefühl von eiskalten Füssen und bat das Pflegepersonal, etwas dagegen zu unternehmen. Die Verantwortliche hat ihm Wärmeflaschen an die Füsse und Unterschenkel gelegt. Aufgrund der Nachwirkungen der Periduralanästhesie war nicht nur das Temperaturempfinden massiv eingeschränkt, sondern Fritz H. konnte auch seine Beine nicht bewegen. So konnte er auch nicht fühlen, dass die Wärmeflaschen viel zu heiss waren. Bis dies festgestellt wurde, waren bereits Blasen entstanden. Die Wärmeflaschen führten zu massiven Verbrennungen, die Therapien und Operationen über eine längere Zeitdauer zur Folge hatten.

Infolge des Nachweises, dass die Temperatur der Wärmeflaschen nicht überprüft worden ist und der Intervention der Patientenstelle AG/SO beim Verursacher musste die Haftpflichtversicherung des Spitals deshalb sowohl Schadenersatz- wie Genugtuungszahlungen leisten.

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